Leistungen
Führerscheinklassen
Wir bilden aus in den folgenden Klassen:
-
Klasse A1:
- ab 16 Jahren
- Krafträder
- Max. 125 ccm
- Max. 11kW max. 0.1kw/kg
- Einschluss von Klasse AM
-
Klasse A 2
- ab 18 Jahren
- Krafträder
- Max. 35kW bei max. 0,2kW/kg
- Einschluss von Klasse A1, AM
-
Klasse A
- ab 24 Jahren oder:
- nach 2-jährigem Besitz von Klasse A 2
- alle Krafträder
- Einschluss von Klasse A1, AM
-
Klasse B:
- ab 18 Jahren
- ab 17 Jahren beim „Begleitetem Fahren"
- Kfz mit zulässigem Gesamtgewicht max. 3,5t
- Max. 8 Beifahrer
- Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht max. 750kg oder:
- zulässiges Gesamtgewicht von Kfz und Anhänger zusammen überschreiten nicht 3,5t
- Einschluss von Klasse L, AM,
-
Klasse BE
- ab 18 Jahren
- ab 17 Jahren beim "Begleitetem Fahren"
- Besitz von Klasse B erforderlich
- Erlaubt das Fahren von Kfz der Klasse B mit einem Anhänger
von max 3,5 t zGM
Klasse B 96
- ab 18 Jahren
- ab 17 jahren beim "Begleitetem Fahren"
- Besitz von Klasse B erforderlich
- Erlaubt das Fahren von Kfz der Klasse B mit einem Anhänger
von über 750 kg sofern die zGM der Fahrzeugkombination
max. 4,25 t beträgt
-
Klasse AM:
- ab 16 Jahren / 15 Jahren
- Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- Max. 50 ccm
- Max. 45km/h
- Max 4 kw bei Elektromotor
° Mofa